
Berlin, 9. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht Berlin I hat ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern wegen einer Serie von Diebstählen auf Friedhöfen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die 12. Große Strafkammer sprach den 68-jährigen Reiner F. und die 63-jährige Christiane F. des gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen sowie des versuchten Diebstahls in zwei Fällen schuldig. Reiner F. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten, Christiane F. von vier Jahren und zwei Monaten.
Zudem ordnete das Gericht gegen das Ehepaar die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.000 Euro an. Ein weiterer Angeklagter, der 57-jährige Roland K. aus Berlin, wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss Wertersatz in Höhe von 2.100 Euro leisten.
Nach den Feststellungen der Kammer stahlen Reiner F. und Christiane F. zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Bronzeplastiken, Skulpturen, Reliefplatten und Umfriedungen von Grabstätten. Die Taten ereigneten sich überwiegend auf Berliner Friedhöfen, aber auch Friedhöfe in Lübeck, Hamburg, Rostock und Potsdam waren betroffen.
Das Diebesgut verkaufte das Ehepaar teilweise an Roland K. weiter. Dieser veräußerte die Gegenstände nach den Feststellungen des Gerichts in Kenntnis ihrer deliktischen Herkunft gewinnbringend an Abnehmer im Bundesgebiet und in der Schweiz weiter. Bei einigen Taten nahm er die Herkunft aus Straftaten zumindest billigend in Kauf.
Alle Angeklagten handelten nach Überzeugung der Kammer gewerbsmäßig. Sie bestritten mit den Taten also zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt. Die Diebstähle wurden nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters meist im Schutz der Dunkelheit begangen. Das Ehepaar habe die Plastiken und Reliefs mit schwerem Werkzeug, darunter Kuhfüßen und Stemmeisen, aus Verankerungen gelöst, abgeschraubt oder gewaltsam herausgebrochen.
Einige der entwendeten Werke waren nach Angaben des Gerichts kunsthistorisch bedeutsam. Das schwerste gestohlene Objekt wog rund 150 Kilogramm. Als besonders verwerflich wertete die Kammer den Diebstahl einer Jesus-Figur von einem Kindergrab in Berlin. Für diese Tat verhängte sie Einzelstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten gegen Reiner F. sowie zwei Jahren gegen Christiane F.
Die Angeklagten legten in der Hauptverhandlung Geständnisse ab. Bis auf eine Plastik konnten alle entwendeten Gegenstände an die jeweils Berechtigten zurückgegeben werden. Für die nicht wiederaufgefundene Skulptur muss das Ehepaar Wertersatz leisten. Auch Roland K. muss Wertersatz leisten, soweit er seinen Kunden den jeweiligen Kaufpreis noch nicht erstattet hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden. Das Verfahren wurde beim Landgericht Berlin I unter dem Aktenzeichen 512 KLs 26/25 geführt.




