
Berlin, 9. Juli 2026 (JPD). Im Millionenstreit zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und seinem früheren Direktor wird zunächst über den zulässigen Rechtsweg entschieden. Das Arbeitsgericht Berlin hat einen für Freitag angesetzten Gütetermin aufgehoben, nachdem das Versorgungswerk selbst die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gerügt und die Verweisung an das Landgericht Berlin II beantragt hatte.
Das Versorgungswerk verlangt von seinem ehemaligen Direktor Schadensersatz in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Es wirft ihm vor, seine Position zur eigenen Bereicherung und zum erheblichen finanziellen Schaden des Versorgungswerks missbraucht zu haben. Die Klage war beim Arbeitsgericht Berlin anhängig und zuletzt für den 10. Juli 2026 um 12.40 Uhr zur Güteverhandlung terminiert.
Der aufgehobene Termin steht im Zusammenhang mit der nun aufgeworfenen Zuständigkeitsfrage. Da das Versorgungswerk am Vortag den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten als unzulässig gerügt hat, soll vorab geklärt werden, welches Gericht für die Schadensersatzklage zuständig ist. Die Entscheidung trifft die Kammer des Arbeitsgerichts Berlin ohne mündliche Verhandlung, nachdem beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben.
Dem Schadensersatzverfahren war bereits ein Kündigungsschutzstreit vorausgegangen. Das Arbeitsgericht Berlin hatte die außerordentliche Kündigung des früheren Direktors aus formalen Gründen für unwirksam gehalten, die ordentliche Kündigung jedoch bestätigt. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt; darüber ist nach Angaben des Gerichts noch nicht entschieden worden.
Die nun betroffene Schadensersatzklage wird beim Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 56 Ca 5895/26 geführt. Das Berufungsverfahren im Kündigungsschutzstreit ist beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 12 SLa 313/26 anhängig.






