
Berlin, 1. Juli 2026 (JPD). Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gibt es einen Wechsel in der Beauftragtenfunktion gegen Antisemitismus. Zum 1. Juli 2026 übernimmt Staatsanwältin als Gruppenleiterin Jana Berthold die Aufgabe der Antisemitismusbeauftragten.
Berthold folgt auf Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, der die Funktion seit dem 1. September 2022 innehatte. Hengst wechselt nun vollständig in die bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin für Auslieferung und internationale Angelegenheiten zuständige Abteilung.
Die Funktion des Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde 2018 eingerichtet. Ziel ist es insbesondere, durch die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft das Vertrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stärken.
Jana Berthold arbeitete ab 2009 zunächst als Rechtsanwältin in Berlin. 2014 wechselte sie in die Berliner Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin war sie in unterschiedlichen allgemeinen und Spezialabteilungen tätig. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird sie neben der Beauftragtenfunktion auch mit der Fachaufsicht über die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Berlin befasst sein.
Generalstaatsanwältin Margarete Koppers verwies auf die gestiegene Bedeutung der Aufgabe nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Antisemitismus und antisemitisch motivierte Straftaten seien in Berlin seither „um ein Vielfaches“ angestiegen. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden stünden für eine effektive und konsequente Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten.
Koppers betonte zugleich die Bedeutung des offenen Austauschs und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Die Beauftragtenfunktion gegen Antisemitismus habe sich als wertvolles und anerkanntes Instrument der Vermittlung erwiesen. Mit Berthold solle der intensive Dialog mit der jüdischen Community und weiteren Netzwerkpartnern fortgesetzt werden.





