
Karlsruhe, 26. Juni 2026 (JPD). Das Bundesverfassungsgericht wird am 23. Juli 2026 sein Urteil im Hauptsacheverfahren zum Gesetzgebungsverfahren beim sogenannten Gebäudeenergiegesetz verkünden. Der Zweite Senat entscheidet damit über einen Organstreit, der bereits im Sommer 2023 zu einer vielbeachteten einstweiligen Anordnung geführt hatte.
Die Urteilsverkündung findet nach Angaben des Gerichts am Donnerstag, 23. Juli 2026, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe statt. Grundlage ist die mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2026.
Antragsteller ist ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er beanstandet den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Nach seiner Auffassung wurde sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Der Abgeordnete macht geltend, das Verfahren sei sachwidrig beschleunigt worden. Zudem habe er keine ausreichende Gelegenheit gehabt, sich mit den maßgeblichen Änderungen zu befassen und eigene Auffassungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Deutschen Bundestag bereits am 5. Juli 2023 im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs noch innerhalb der damaligen Sitzungswoche durchzuführen. Der Senat sah den Hauptsacheantrag mit Blick auf das Recht des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz damals jedenfalls nicht als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet an.
In der Folgenabwägung überwogen nach damaliger Einschätzung des Gerichts die Gründe für eine einstweilige Anordnung. Ohne vorläufiges Eingreifen hätte dem Antragsteller eine irreversible Verletzung seiner Beteiligungsrechte drohen können. Zugleich betonte der Senat, dass die Anordnung lediglich zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens führe und nicht die Hauptsache vorwegnehme.
Der Gesetzentwurf wurde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht wie zunächst vorgesehen Anfang Juli 2023 abschließend beraten, sondern am 8. September 2023 im Deutschen Bundestag beschlossen.
Im Hauptsacheverfahren hat das Bundesverfassungsgericht nun zu klären, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sich aus dem Statusrecht der Abgeordneten für die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung parlamentarischer Gesetzgebungsverfahren ergeben. Die Entscheidung dürfte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für künftige Gesetzgebungsverfahren mit engen Beratungsfristen haben.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 4/23



