
München, 25. Juni 2026 (JPD) Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat nach einer 15-monatigen Hauptverhandlung zwölf Mitglieder der nigerianischen Gruppierung „Neo Black Movement of Africa“ (NBM) alias „Black Axe“ wegen Bildung krimineller Vereinigungen verurteilt. Vier Angeklagte wurden zudem wegen insgesamt 37 Fällen der Geldwäsche im besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und vier Monaten sowie acht Jahren und sechs Monaten.
Nach den Feststellungen der Staatsschutzkammer bildete die deutsche Sektion der Organisation eine inländische kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch. Die nigerianische Dachorganisation „NBM Worldwide“ wertete das Gericht als ausländische kriminelle Vereinigung. Die Angeklagten seien als Rädelsführer und Mitglieder maßgeblich für die Strukturen der Organisation in Deutschland verantwortlich gewesen.
Nach Überzeugung des Gerichts unterhielt die Vereinigung ein professionell organisiertes Netzwerk sogenannter „Azas“ – bereitgestellter oder vermittelter Bankkonten –, über das Erlöse aus internationalen Betrugsdelikten gewaschen wurden. Die Gelder stammten überwiegend aus sogenannten Love-Scamming-Fällen, bei denen Täter ihren Opfern über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste romantische Beziehungen vortäuschten, um sie zu hohen Geldzahlungen zu bewegen. Teilweise stammten die Gelder auch aus CEO-Fraud- und Business-E-Mail-Compromise-Betrugsfällen.
Die Angeklagten stellten nach den Feststellungen des Gerichts Konten zur Verfügung oder vermittelten diese gegen Provisionen. Über das Netzwerk seien die Betrugserlöse verschleiert, aufgeteilt und grenzüberschreitend transferiert worden. Vier Angeklagte wurden zusätzlich wegen konkreter Geldwäschehandlungen verurteilt.
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem die fehlenden Vorstrafen, die lange Verfahrensdauer, mehr als zwei Jahre Untersuchungshaft sowie teilweise Geständnisse. Strafschärfend wertete das Gericht die hohen Schadenssummen, die erhebliche kriminelle Energie sowie das große Leid der Betrugsopfer. Die Organisation habe als international agierender „Zahlungsdienstleister“ für Love-Scamming-Betrüger fungiert und dadurch weltweit Straftaten ermöglicht.
Neben den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen im fünfstelligen Euro-Bereich an. Die Untersuchungshaft der Angeklagten dauert an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht die Revision zum Bundesgerichtshof offen.
Mit der Urteilsverkündung beendete der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann zugleich seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender der Staatsschutzkammer. Er tritt zum 1. August 2026 in den Ruhestand.






