
Berlin, 24. Juni 2026 (JPD) Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich in einer öffentlichen Anhörung überwiegend positiv zu den Plänen der Bundesregierung zur Modernisierung des Designrechts geäußert. Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024 und soll den Schutz von Designs an digitale Entwicklungen anpassen sowie Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vereinfachen.
Kernpunkte der Reform sind die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen wie digitale, dynamische und animierte Gestaltungen, erweiterte Möglichkeiten zur Darstellung von Designs sowie ein verbesserter Schutz vor Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck. Zudem soll ein offizielles Eintragungssymbol für registrierte Designs eingeführt werden. Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Reparaturklausel, Durchfuhrregelungen gegen Produktpiraterie sowie die Gebührenstruktur für eingetragene Designs.
Alexander Bulling von der Patentanwaltskammer bezeichnete die ausdrückliche Einbeziehung digitaler und animierter Designs als besonders begrüßenswert. Auch die Ausweitung des Schutzes auf digitale Vorbereitungshandlungen beim 3D-Druck sei sachgerecht. Zugleich regte er an, die Verordnung technologieneutral auszugestalten, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Unterstützung erhielt der Entwurf auch von der Designgewerkschaft Verdi. Deren Vertreter Hikmat El-Hammouri sprach sich allerdings für klarere Vorgaben zu zulässigen Dateiformaten aus. Gerade Soloselbstständige müssten die Möglichkeit haben, digitale Designs ohne kostspielige Spezialsoftware anmelden zu können.
Henning Hartwig von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht verteidigte die geplanten Regelungen zum 3D-Druck. Die Vorschriften seien hinreichend bestimmt und stünden nicht im Widerspruch zu urheberrechtlichen Ausnahmen für private Nutzungen.
Auch der Richter am Bundesgerichtshof, Fabian Hoffmann, bewertete den Gesetzentwurf positiv. Die Richtlinie verbessere das Designrecht sowohl für Rechteinhaber als auch für Nutzergruppen, die auf Ausnahmen angewiesen seien. Besonders die Einbeziehung von Animationen und Bewegungsabläufen sowie die Regelungen zum Umgang mit 3D-Druckdaten seien gelungen.
Verbesserungsbedarf sieht die Patentanwältin Sabine Kossak bei den Übergangsregelungen für Aufrechterhaltungsgebühren. Ohne zusätzliche Schutzvorschriften könnten eingetragene Designs unter bestimmten Umständen unbeabsichtigt erlöschen.
Auch die Allianz deutscher Designer begrüßte die Reform grundsätzlich. Geschäftsführerin Victoria Ringleb forderte jedoch zusätzliche Hilfestellungen wie digitale Leitfäden oder Checklisten, um insbesondere Soloselbstständigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Designschutz zu ermöglichen.
Aus Sicht des Verbands der Automobilindustrie stärkt das Gesetz den Schutz digitaler Fahrzeug-Interfaces und vernetzter Anwendungen. Zudem verbesserten die geplanten Transitregelungen die Möglichkeiten, bereits während des Transports gegen Produktpiraterie vorzugehen.





