
Hannover, 19. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag gegen die Durchführung der „Fête de la Musique“ am 21. Juni 2026 zurückgewiesen. Die 9. Kammer entschied mit Beschluss vom 18. Juni 2026 (Az. 9 B 3874/26), dass die geplante Musikveranstaltung trotz zu erwartender Lärm- und Lichtimmissionen stattfinden darf.
Die Antragstellerin, die in unmittelbarer Nähe einer Veranstaltungsbühne wohnt, hatte geltend gemacht, die von der Veranstaltung ausgehenden Immissionen seien unzumutbar und gesundheitsgefährdend. Sie verlangte die Verlegung oder Unterlassung des Veranstaltungsabschnitts in ihrem Wohnumfeld.
Nach Auffassung des Gerichts überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Fête de la Musique“. Die Landeshauptstadt Hannover habe nachvollziehbar dargelegt, dass durch entsprechende Schutzmaßnahmen gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner ausgeschlossen werden könnten. Zwar könnten die in technischen Regelwerken vorgesehenen Immissionsrichtwerte teilweise überschritten werden, dies sei angesichts der besonderen Umstände der Veranstaltung jedoch hinzunehmen.
Die Kammer hob insbesondere die kulturelle Bedeutung der „Fête de la Musique“, ihren einmaligen Charakter sowie die zeitliche Begrenzung auf die Stunden zwischen 14 und 22 Uhr hervor. Zudem werde die Nachtruhe eingehalten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren seien die zu erwartenden Belastungen für die Antragstellerin zumutbar.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


