
München, 18. Juni 2026 (JPD) Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Streit um die Vergabe von Festzelten für das Oktoberfest 2026 abgelehnt. Damit können die Zulassungen für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle nach Ablauf der bisherigen Sperrwirkung am 19. Juni wie vorgesehen erteilt werden.
Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 und vertritt die Auffassung, die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe des Oktoberfests hätten europaweit ausgeschrieben werden müssen. Über diese zentrale Rechtsfrage entschied der Vergabesenat jedoch noch nicht. Nach Auffassung des Gerichts bedarf die vergaberechtliche Einordnung einer vertieften Prüfung und bleibt im Hauptsacheverfahren zu klären.
Für die Entscheidung über die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kam es nach Ansicht des Senats vor allem auf die zeitlichen Rahmenbedingungen an. Selbst wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte, könne für das am 19. September 2026 beginnende Oktoberfest kein europaweites Vergabeverfahren mehr durchgeführt und anschließend eine große Festhalle rechtzeitig errichtet werden. Die Antragstellerin könne daher ihr Ziel, einen Zuschlag für das bevorstehende Oktoberfest zu erhalten, faktisch nicht mehr erreichen.
Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung überwog nach Auffassung des Gerichts deshalb das Interesse der Landeshauptstadt München an einer unverzögerten Vergabe der Festzeltzulassungen. Dabei unterstellte der Senat ausdrücklich zugunsten der Antragstellerin, dass deren Beschwerde in der Sache Erfolg haben könnte.
Über die Hauptsache will das Bayerische Oberste Landesgericht nun zeitnah unter Beachtung des vergaberechtlichen Beschleunigungsgebots entscheiden.






