Cannabis-Plantage: Mieter muss 82.000 Euro nach Manipulation von Stromzählern zahlen

Frankfurt am Main, 16. Juni 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Cannabis anbauenden Mieter zur Zahlung von Strom- und Gaskosten sowie einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt gut 82.000 € verurteilt. Der 3. Zivilsenat gab damit der Berufung des Energieversorgers statt und änderte eine teilweise klageabweisende Entscheidung des Landgerichts ab.

Der Beklagte hatte in einem angemieteten Haus in Wetzlar zwischen Sommer 2019 und Sommer 2021 eine Cannabis-Plantage betrieben und dabei Strom- und Gaszähler manipuliert, unter anderem durch das Öffnen von Plomben und das Blockieren der Zählscheibe. Der Stromverbrauch für die umfangreiche Anlage mit Beleuchtung, Lüftung und Heizgeräten wurde auf rund 320.000 kWh geschätzt.

Nach seiner Festnahme im Juni 2021 war der Mann bereits strafrechtlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Limburg hatte zuvor nur einen Teilbetrag zugesprochen, nachdem der Beklagte einen geringeren Verbrauch anerkannt hatte.

Das OLG stellte nun klar, dass der Versorger bei Manipulation der Messeinrichtungen den Verbrauch schätzen dürfe und der Kunde die Unrichtigkeit dieser Schätzung darlegen und beweisen müsse. Dies sei dem Beklagten nicht gelungen. Neben der Nachforderung sei zudem eine vertraglich vereinbarte Strafzahlung wegen unbefugter Entnahme von Strom und Gas wirksam, da Energieversorger auf die „Ehrlichkeit ihrer Kunden“ angewiesen seien.

Unter Berücksichtigung bereits anerkannter Zahlungen von rund 12.000 € ergibt sich damit ein Gesamtanspruch von gut 82.000 €. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; der Beklagte kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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