
München, 10. Juni 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 24-jährigen jemenitischen Staatsangehörigen erhoben, der im März 2026 das israelische Generalkonsulat in München angegriffen haben soll. Vorgeworfen werden ihm unter anderem die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung. Die Anklageschrift geht von einer gefestigten israelfeindlichen Haltung des Beschuldigten aus. Der Mann ist derzeit einstweilig in einem Krankenhaus untergebracht.
Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte am 7. März 2026 mehrere faustgroße Steine gegen die Fassade des Generalkonsulats geworfen haben soll. Anschließend habe er seinen Rucksack abgelegt und „Allahu Akbar“ gerufen. Nach Auffassung der Ermittler sollte dadurch der Eindruck entstehen, er wolle eine Sprengstoffexplosion herbeiführen und zahlreiche Menschen töten.
Ermittler werfen Beschuldigtem Angriffe auf Polizeibeamte vor
Bei der anschließenden Festnahme soll sich der 24-Jährige körperlich gegen die eingesetzten Polizeibeamten gewehrt haben. Nach den Ermittlungen trat er in Richtung der Einsatzkräfte und stieß mit dem Kopf gegen sie. Die Beamten hätten ihn nur mit erheblichem Kraftaufwand in ein Dienstfahrzeug verbringen können.
Nach weiträumigen Absperrmaßnahmen und dem Einsatz von Spezialkräften schloss die Polizei eine konkrete Gefahrenlage aus. Verletzt wurde niemand. An der Fassade des Generalkonsulats entstand nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ein Sachschaden von rund 1.000 Euro.
Wegen einer möglichen Eigen- und Fremdgefährdung wurde der Beschuldigte zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Dort soll er am Folgetag erneut Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und diese körperlich angegriffen haben. Ein Sachverständigengutachten kommt zudem zu dem Ergebnis, dass von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei.
Das Landgericht München I muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.






