Zahl der Inobhutnahmen 2025 um 18 Prozent gesunken

Wiesbaden, 27. Juli 2026 (JPD). Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen die Jugendämter 2025 rund 56.900 Minderjährige vorübergehend zu ihrem Schutz auf. Das waren etwa 12.600 Fälle oder 18 Prozent weniger als 2024.

Bereits im Jahr 2024 war die Zahl der Schutzmaßnahmen um sieben Prozent gesunken. Innerhalb von zwei Jahren ging sie damit um rund ein Viertel zurück. Im Jahr 2023 hatten die Jugendämter noch knapp 74.600 Inobhutnahmen gemeldet.

Zahl unbegleiteter Einreisen nahezu halbiert

Der Rückgang ist nach Angaben der Statistiker vor allem auf die Entwicklung bei unbegleitet aus dem Ausland eingereisten Minderjährigen zurückzuführen. Die Zahl der vorläufigen und regulären Inobhutnahmen aus diesem Grund sank binnen eines Jahres um 47 Prozent von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle.

Dagegen stieg die Zahl der Minderjährigen, die sich selbst beim Jugendamt meldeten, um neun Prozent auf etwa 10.100. Wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung griffen die Jugendämter in gut 30.300 Fällen ein. Das waren drei Prozent mehr als im Vorjahr.

Insgesamt erfolgten 53 Prozent der Schutzmaßnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung. Unbegleitete Einreisen machten 29 Prozent und Selbstmeldungen 18 Prozent der Fälle aus.

Die Mehrheit der Betroffenen war mindestens 14 Jahre alt. Knapp zwei Fünftel waren jedoch Kinder unter 14 Jahren. Ein Fünftel war von zu Hause ausgerissen, 19 Prozent wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Vor der Inobhutnahme hatten 59 Prozent in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 Prozent in einer Einrichtung gelebt.

Mehr körperliche und psychische Misshandlungen

Häufigster Anlass für eine Inobhutnahme war mit einem Anteil von 32 Prozent eine Überforderung der Eltern. Es folgten unbegleitete Einreisen mit 29 Prozent, Vernachlässigungen mit 16 Prozent, körperliche Misshandlungen mit 15 Prozent und psychische Misshandlungen mit elf Prozent. Mehrfachnennungen waren möglich.

Obwohl die Gesamtzahl der Inobhutnahmen zurückging, wurden bei neun von 13 erfassten Anlässen mehr Fälle als im Vorjahr genannt. Besonders deutlich war der Anstieg bei körperlichen und psychischen Misshandlungen. Die Zahl der Nennungen nahm hier um 1.114 beziehungsweise 941 zu.

Überdurchschnittlich stark betroffen waren Mädchen. Von den zusätzlichen Fällen körperlicher Misshandlung entfielen 745 und von den zusätzlichen Fällen psychischer Misshandlung 750 auf Mädchen. Ihr Anteil lag bei körperlichen Misshandlungen bei 65 Prozent und bei psychischen Misshandlungen bei 62 Prozent. In der minderjährigen Bevölkerung insgesamt betrug der Mädchenanteil knapp 49 Prozent.

Familiengericht in 82 Prozent der Widerspruchsfälle eingeschaltet

In neun Prozent aller Fälle widersprachen Sorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme. Besonders häufig geschah dies bei einem Verdacht auf Vernachlässigung. Hier lag die Widerspruchsquote bei 26 Prozent. Bei psychischen Misshandlungen betrug sie 25 Prozent, bei sexueller Gewalt 22 Prozent und bei körperlichen Misshandlungen 19 Prozent.

Geht das Jugendamt trotz des Widerspruchs von einer fortdauernden Kindeswohlgefährdung aus, kann es das Familiengericht einschalten. Im Jahr 2025 machten die Jugendämter in 82 Prozent der Widerspruchsfälle davon Gebrauch.

Nach dem Ende einer regulären Inobhutnahme kehrte ein Viertel der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. 44 Prozent wurden an einem anderen Ort untergebracht. In 14 Prozent der Fälle beendeten die Minderjährigen die Maßnahme selbst, beispielsweise indem sie aus der Unterbringung ausrissen.

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