Richterbesoldung: Hamburger Verwaltungsgericht bestätigt Verdacht der Unteralimentation

Hamburg, 8. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Hamburg hält die Besoldung von Richterinnen und Richtern der Besoldungsgruppen R 1 und teilweise R 2 in mehreren Jahren für verfassungswidrig zu niedrig. In den vom Hamburgischen Richterverein unterstützten Musterverfahren bestätigte das Gericht nach einer erneuten mündlichen Verhandlung am 15. April 2026 seine bereits 2025 vertretene Auffassung und hielt an den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen zum Bundesverfassungsgericht fest.

Gegenstand der Verfahren sind die Besoldungsgruppen R 1 für die Jahre 2008 sowie 2011 bis 2018, R 1 mit Amtszulage für das Jahr 2019 sowie R 2 für das Jahr 2008. Lediglich für die Jahre 2009 und 2010 sah das Gericht bei R 1 keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit und wies die Klage insoweit ab. Die Berufung wurde zugelassen.

Gericht sieht Anhaltspunkte für verfassungswidrige Unteralimentation

Nach der nun vorliegenden Begründung sind in den betroffenen Jahren jeweils zwei, teilweise drei der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsparameter erfüllt. Das Verwaltungsgericht prüfte dabei insbesondere die Entwicklung von Tarif- und Nominallöhnen, Verbraucherpreisen sowie den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung. Daraus ergebe sich die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.

Diese Vermutung werde auch durch die auf einer zweiten Prüfungsstufe vorzunehmende Gesamtwürdigung nicht widerlegt. Zudem liege kein rechtfertigender Grund für einen Eingriff in das aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz folgende Alimentationsprinzip vor.

Auslöser der erneuten Verhandlung war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 zur Berliner Besoldung, mit dem die Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung teilweise angepasst wurden. Danach ist bei einem systeminternen Besoldungsvergleich unter anderem das Median-Äquivalenzeinkommen auf Grundlage des Mikrozensus heranzuziehen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unterschritten die relevanten Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 in Hamburg zwischen 2008 und 2019 die daraus abgeleitete Schwelle durchgängig, teilweise um bis zu zehn Prozent.

Rund 8.000 Besoldungsklagen anhängig

Der Hamburgische Richterverein verweist darauf, dass seit der Aufkündigung einer Gleichbehandlungszusage durch das Personalamt im Jahr 2020 betroffene Bedienstete ihre Ansprüche individuell verfolgen müssen. Nach Angaben des Vereins sind derzeit rund 8.000 Besoldungsklagen beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängig.

Der Verein fordert den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, die Konsequenzen aus den Vorlagebeschlüssen zu ziehen und eine verfassungsgemäße Besoldung sowie Regelungen für die Vergangenheit auf den Weg zu bringen. Eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung steht nun beim Bundesverfassungsgericht aus.

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