Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Born im Ruhestand

Karlsruhe, 29. Mai 2026 (PM) – Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Manfred Born wird mit Ablauf des 31. Mai 2026 in den Ruhestand treten. 

Herr Born wurde im Jahr 1960 in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehr als zweijährigen Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts trat er im Oktober 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war er in der Proberichterzeit bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Landau in der Pfalz eingesetzt. Bei dem Landgericht Landau in der Pfalz wurde er im Januar 1999 zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von Juli 2003 bis Juni 2006 war Herr Born als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss folgte bis Januar 2007 eine Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken. Im Mai 2007 wurde er bei dem Landgericht Landau in der Pfalz zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert. 

Am 25. Juni 2010 wurde Herr Born zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied des insbesondere für das Gesellschaftsrecht und Teile des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Am 29. Juni 2017 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des II. Zivilsenats bestellt und gleichzeitig als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 24. Oktober 2022 übernahm er den Vorsitz des II. Zivilsenats und gehörte dem Großen Senat für Zivilsachen seitdem als ordentliches Mitglied an. 

Während seiner fast 16-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Born die Rechtsprechung des II. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

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