Kabinett bringt Mietrechtsreform auf den Weg: Mehr Kontrolle bei Mieten und Kündigungen

Berlin, 29. April 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des sozialen Mietrechts beschlossen. Ziel ist es, den Mieterschutz zu stärken und den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Vorgesehen sind unter anderem strengere Vorgaben für Indexmieten, neue Regelungen für möblierten Wohnraum und Kurzzeitmietverträge sowie eine Ausweitung der Schonfristzahlung.

Bundesregierung verschärft Mietrecht: Regeln für Indexmieten und Wohnraumvermietung

Der Entwurf, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegt hat, sieht eine Begrenzung von Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen vor. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb von 3,0 Prozent pro Jahr künftig nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass stark steigende Inflationsraten unmittelbar zu überproportionalen Mietbelastungen führen.

Auch für möblierten Wohnraum sind neue Vorgaben vorgesehen. Vermieter sollen Möblierungszuschläge künftig gesondert ausweisen müssen, andernfalls gilt die Wohnung als unmöbliert vermietet. Zudem müssen sich Zuschläge am Zeitwert der Möbel orientieren. Für voll möblierte Wohnungen soll eine pauschale Erhöhung von 10 Prozent der Nettokaltmiete zulässig sein, sofern die Möblierung angemessen ist.

Im Bereich der Kurzzeitvermietung plant die Bundesregierung erstmals eine gesetzliche Höchstgrenze. Mietverträge sollen grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt werden, eine Verlängerung auf bis zu acht Monate soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Kurzzeitmietverträge bleiben weiterhin nur bei besonderem Anlass auf Mieterseite zulässig und sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Darüber hinaus soll die sogenannte Schonfristzahlung ausgeweitet werden. Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen künftig auch eine ordentliche Kündigung einmalig durch vollständige Nachzahlung abwenden können. Bislang war dies nur bei fristlosen Kündigungen möglich.

Für Modernisierungen sieht der Entwurf eine Anpassung des vereinfachten Verfahrens vor. Die Wertgrenze für entsprechende Mieterhöhungen soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Damit soll das Verfahren angesichts gestiegener Kosten weiterhin für kleinere Modernisierungen anwendbar bleiben.

Der Gesetzentwurf ist Teil eines mehrstufigen Maßnahmenpakets zum Mietrecht. Bereits zuvor hatte die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Weitere Reformschritte auf Grundlage der Ergebnisse einer Expertenkommission sind angekündigt.

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