Hessen will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen – Gesetzentwurf vorgestellt

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 23. April 2026 (JPD) Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz haben einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel künftig unter Strafe stellen soll. Die Initiative soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.

Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels

Rhein erklärte bei der Vorstellung in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Schutz jüdischen Lebens sei „mehr als ein Bekenntnis, sondern deutsche Staatsräson“. Wer das Existenzrecht Israels leugne, greife jüdisches Leben und damit die freiheitliche Ordnung an. Mit dem Entwurf solle eine strafrechtliche Lücke geschlossen werden, um entsprechende Äußerungen eindeutig zu erfassen und sanktionieren zu können. Der Gesetzentwurf setze ein klares Signal an Jüdinnen und Juden in Deutschland, dass der Staat nicht wegsehe.

Justizminister Christian Heinz betonte die besondere Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens und des Staates Israel. Diese Verantwortung sei „identitätsprägend“ für die verfassungsrechtliche Ordnung und aus der historischen Verantwortung für die Shoah abgeleitet. Gleichzeitig verwies er auf eine Zunahme antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff auf Israel, die unterschiedliche Motive hätten. Unabhängig von ihrer Herkunft werde der Staat entschlossen dagegen vorgehen.

Nach geltendem Recht ist die Leugnung des Existenzrechts Israels bislang nicht ausdrücklich strafbar. Sanktionen kommen derzeit nur in Betracht, wenn etwa Straftaten gebilligt oder einschlägige Parolen terroristischer Organisationen verwendet werden. Dies betreffe jedoch nur einen Teil der relevanten Fälle und sei in der Praxis schwer nachweisbar, da entsprechende Äußerungen häufig verschleiert würden.

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Danach können Äußerungen unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein, wenn sie die Verfassungsidentität der Bundesrepublik berühren. Der Staat sei nach dem Grundgesetz auf eine Ordnung verpflichtet, die als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft verstanden wird. Heinz führte aus, die Sicherheit Israels sei aus dieser historischen Verantwortung heraus Teil der deutschen Staatsräson und müsse rechtlich konturiert werden.

Der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Benjamin Graumann, begrüßte die Initiative. Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Einbringung am 8. Mai habe zudem eine besondere symbolische Bedeutung.

Hessen will den Entwurf am 8. Mai in den Bundesrat einbringen und wirbt bereits im Vorfeld für Unterstützung der Initiative.

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