
(Foto: Britta Hoth)
Mainz, 24. April 2026 (JPD) Justizminister Philipp Fernis hat Ruth Lippa im Rahmen einer Feierstunde als neue Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz eingeführt. Sie folgt auf Stephan Eckert, der bereits Ende Mai 2025 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt worden war. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Anwaltschaft, Verbänden und Justiz teil.
Fernis würdigte den bisherigen Direktor Eckert und hob dessen offene und verlässliche Amtsführung hervor. Dieser habe das Gericht mit fachlicher Kompetenz, transparenter Verhandlungsführung und hoher Präsenz geprägt und sowohl Beschäftigten als auch Rechtssuchenden stets verlässlich zur Seite gestanden. Für seine neue Aufgabe am Landesarbeitsgericht wünschte der Minister ihm Erfolg und alles Gute.
Zur neuen Direktorin Lippa erklärte Fernis, sie kenne das Arbeitsgericht Mainz durch ihre langjährige Tätigkeit sehr gut und sei mit den organisatorischen wie fachlichen Anforderungen vertraut. Aufgrund ihrer Erfahrung sei sie auf die Leitungsaufgabe gut vorbereitet, die sie bereits seit Oktober 2025 innehat. Er äußerte die Erwartung, dass sie die Aufgaben des Gerichts mit Kontinuität und Sicherheit weiterführen werde.
Arbeitsgericht Mainz: Amtswechsel und beruflicher Werdegang
Ruth Lippa ist seit Februar 1993 in der rheinland-pfälzischen Justiz tätig und wechselte 1995 in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Nach Stationen unter anderem am Arbeitsgericht Mainz wurde sie 1998 dort Richterin und blieb – mit einer Abordnung an das Landesarbeitsgericht 2010 – überwiegend am Standort Mainz tätig. Seit dem 27. Oktober 2025 leitet sie das Gericht als Direktorin.
Stephan Eckert trat 1996 in die Arbeitsgerichtsbarkeit ein und war an verschiedenen Gerichten sowie am Landesarbeitsgericht tätig. Nach einer Abordnung an das Sozialministerium und einer Tätigkeit als stellvertretender Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz leitete er seit 2019 das Arbeitsgericht Mainz. Am 28. Mai 2025 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ernannt.
Das Arbeitsgericht Mainz ist eines von fünf Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz und zuständig für die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen.



