
Bonn, 24.09.2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz hat eine Verbandsklage gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können ihre von der Klage erfassten Ansprüche oder Rechtsverhältnisse nun zur Eintragung anmelden.
Die Klage wurde vom Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen erhoben. Das Bundesamt stellt für die Anmeldung ein elektronisches Formular bereit.
Eine Registrierung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach der Eintragung verschickt das Bundesamt eine Bestätigung per Post.



