Krankenhausplan NRW: Keine zweite Stroke Unit in Krefeld

Düsseldorf, 24.09.2026 (JPD) – Das Maria-Hilf Krankenhaus in Krefeld hat keinen Anspruch auf die Zuweisung einer Stroke Unit im Rahmen des Krankenhausplans NRW 2022. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Entscheidung des Landes für rechtmäßig.

Für das Versorgungsgebiet mit Krefeld, Mönchengladbach sowie den Kreisen Neuss und Viersen hatte das Land für 2024 einen Bedarf von 4.131 Fällen prognostiziert. Diese Bedarfsberechnung sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht.

Auch die Auswahl unter fünf Bewerbern sei ermessensfehlerfrei erfolgt. Das Land durfte die Stroke Units geografisch verteilen und eine doppelte Versorgung an einem Standort vermeiden. Unter dem Grundsatz „time is brain“ habe es einer schnellen, wohnortnahen Versorgung Vorrang vor einer stärkeren Zentralisierung eingeräumt.

Je eine Stroke Unit wurde deshalb Krankenhäusern in Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und Kempen zugewiesen. Bei der anschließenden Auswahl vor Ort durfte das Land unter anderem die Fallzahlen der konkurrierenden Häuser berücksichtigen.

Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Aktenzeichen: 21 K 32/25

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