15.01.1916 – Reichstag beschließt Herabsetzung des Rentenalters für Arbeitnehmer

Nachdem Angestellte bereits seit 1911 statt mit 70 mit 65 Jahren in Rente gehen konnten, beschließt der Reichstag einstimmig dieses Renteneintrittsalter auch für Arbeitnehmer festzulegen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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