
Würzburg, 26. März 2026 (JPD) – Ein Foto aus einer Abiball-Fotobox hat vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Zwei Angeklagte mussten sich wegen des Zeigens des sogenannten „Hitlergrußes“ verantworten.
Hitlergruß in Fotobox: Abiball vor dem Amtsgericht Würzburg
Die Aufnahmen entstanden im Juni 2025 auf einem Abiball eines Würzburger Gymnasiums mit mehreren hundert Gästen. Eine Fotobox ermöglichte es, Bilder digital zu speichern und später über einen Link abzurufen. Die angeklagten Abiturienten posierten dort gemeinsam und zeigten den verbotenen Gruß, obwohl ihnen dessen strafrechtliche Relevanz bewusst war. Das Zeigen des sogenannten „Hitlergrußes“ stellt nach § 86a StGB das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar und ist in Deutschland strafbar. Die Vorschrift soll die öffentliche Ordnung schützen und eine Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts verhindern.
In der Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Gudrun Helm räumten beide Angeklagte die Tat ein. Über seinen Verteidiger Thomas Steur ließ einer der Angeklagten erklären, er habe alkoholbedingt unüberlegt gehandelt. Beide distanzierten sich von rechtsextremem Gedankengut und bezeichneten die Aktion als Fehler. Das Gericht stellte klar, dass Alkohol eine Erklärung aber niemals eine Entschuldigung darstelle.
Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde unter Auflagen vorläufig eingestellt. Er wurde verpflichtet, Kontakt mit dem Arbeitskreis „Würzburger Stolpersteine“ aufzunehmen, eine Biografie eines NS-Opfers handschriftlich zu erarbeiten und eine Patenschaft für einen Stolperstein zu übernehmen. Der zweite Angeklagte wurde verurteilt, wobei das Gericht insbesondere seine Vorstrafensituation berücksichtigte. Er erhielt Weisungen und Auflagen, darunter Beratungsgespräche bei der Suchtberatung wahrzunehmen, sowie ebenfalls die Übernahme einer Stolperstein-Patenschaft mit schriftlicher Ausarbeitung der dahinterstehenden Biographie des Opfers. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.





