Nach Scheunenbrand in Bergtheim im Januar 2025: Verfahren eingestellt

Würzburg, 15. Juni 2026 (JPD) – Nach dem Großbrand einer Scheune in Bergtheim (Landkreis Würzburg) im Januar 2025 mit einem Schaden von rund 900.000 Euro hat das Amtsgericht Würzburg das Verfahren gegen einen 41-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung eingestellt.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im Januar 2025 heiße Asche aus einem Kamin in einem nicht verschlossenen Metalleimer gelagert zu haben. Nach den Ermittlungen soll der Eimer später in eine Scheune auf dem Anwesen in Bergtheim gelangt sein. Dort brach in der Nacht zum 17. Januar ein Feuer aus. Die Flammen zerstörten die Scheune sowie einen darin abgestellten Traktor und einen Pkw. Der Sachschaden wird auf rund 900.000 Euro beziffert.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Aline Mömken, bestritt, dass der Angeklagte den Ascheeimer in die Scheune gebracht habe. Der Mann habe die Asche am Morgen zuvor in einen Metalleimer gefüllt und diesen auf einer Treppe vor dem Wohnhaus abgestellt. Auf dem gemieteten Anwesen lebten auch seine Eltern. Die Asche sei üblicherweise gesammelt, gesiebt und später als Dünger verwendet worden. Zudem verwies die Verteidigerin auf eine Starkstromleitung im Bereich des Brandortes als mögliche alternative Brandursache.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, die Asche am Morgen des Tattages aus dem Ofen entfernt und anschließend vor dem Haus abgestellt zu haben. Danach habe er mit dem Eimer nichts mehr zu tun gehabt. In der Nacht sei er durch Rufe auf der Straße auf den Brand aufmerksam geworden.

Ein Brandursachenermittler der Kriminalpolizei sagte aus, nach seiner Einschätzung habe höchstwahrscheinlich Funkenflug aus dem nicht verschlossenen Ascheeimer das Feuer ausgelöst. Ungeklärt blieb jedoch, wie der Eimer überhaupt in die Scheune gelangte. Nach den übereinstimmenden Angaben der Beteiligten ließ sich nicht nachweisen, dass der Angeklagte den Eimer dort abgestellt hatte.

Strafrichterin Melanie Schneider sah deshalb keine Möglichkeit, die näheren Umstände der Brandentstehung weiter aufzuklären, und stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

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