
Mit dem „Gesetz zu den Verträgen zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl“ bestätigt der Bundestag den am 3. August geschlossenen Wahlvertrag.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Mit dem „Gesetz zu den Verträgen zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl“ bestätigt der Bundestag den am 3. August geschlossenen Wahlvertrag.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21