
Berlin, 3. März 2026 (JPD) Der Berliner Senat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastregelung bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB in den Bundesrat einzubringen. Der Entwurf wurde von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegt. Ziel ist eine effektivere Vermögensabschöpfung im Kampf gegen Organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts-, Steuer- und Umweltkriminalität.
Nach geltendem Recht ist eine Einziehung auch dann möglich, wenn Vermögenswerte keiner konkret nachweisbaren Straftat zugeordnet werden können. Voraussetzung bleibt jedoch der sichere Nachweis ihrer rechtswidrigen Herkunft. In der Praxis scheitert dies häufig an fehlender vollständiger Aufklärung der Erwerbsumstände, was zu einer strukturellen Beweisnot führt.
Gesetzliche Vermutung bei grobem Missverhältnis
Der Gesetzentwurf sieht eine widerlegliche gesetzliche Vermutung vor, wenn zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften der betroffenen Person ein grobes Missverhältnis besteht. In solchen Fällen soll künftig von einer rechtswidrigen Herkunft ausgegangen werden. Betroffene können die Vermutung durch Angaben und Nachweise zur legalen Herkunft entkräften.
Die Pflicht von Gerichten und Staatsanwaltschaften zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung bleibt unberührt. Verbleibende Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft sollen nach Durchführung der Beweisaufnahme zulasten der betroffenen Person berücksichtigt werden. Mit der Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr bei der erweiterten Einziehung strebt Berlin eine konsequentere Abschöpfung mutmaßlich kriminell erlangter Vermögenswerte an.




