Bundesregierung plant Mindeststrafe von fünf Jahren für K.-o.-Tropfen-Einsatz bei Sexual- und Raubdelikten

Berlin, 13. Mai 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts beim Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubdelikten beschlossen. Vorgesehen ist eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn Täter die Substanzen gezielt einsetzen, um Opfer wehrlos zu machen. Der Entwurf geht auf Vorschläge von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zurück und soll die besondere Gefährlichkeit solcher Taten im Strafrecht stärker abbilden.

Strafverschärfung für Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024, wonach K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Nach derzeitiger Rechtslage werden entsprechende Taten daher regelmäßig nicht als besonders schwere Fälle eingestuft, die eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich ziehen. Stattdessen beträgt der Strafrahmen bislang in der Regel mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe.

Mit der Reform sollen derartige Fälle künftig dem Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichgestellt werden. Dadurch würde der höhere Strafrahmen auch auf Sexual- und Raubdelikte Anwendung finden, bei denen Täter Opfer durch heimlich verabreichte Substanzen handlungsunfähig machen.

Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit der besonderen Schwere und Verwerflichkeit solcher Taten sowie dem Ziel eines verbesserten Schutzes vor Gewalt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und anschließend dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

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