
Berlin, 13. Mai 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) beschlossen. Die Bundesregierung will damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten neu ordnen, Betroffenenrechte stärken und europäische Vorgaben umsetzen. Zudem soll das Regelwerk für die Praxis vereinfacht und erstmals eine allgemeine Grundlage für die Kooperation mit internationalen Einrichtungen geschaffen werden.
Reform des IRG: Bundesregierung stärkt Betroffenenrechte und internationale Strafverfolgung
Das derzeit geltende IRG stammt aus dem Jahr 1982 und wurde seither mehrfach angepasst. Nach Einschätzung der Bundesregierung und von Praktikern ist es dadurch unübersichtlich geworden. Die nun geplante Neufassung beruht auf einem mehrjährigen Austausch mit Wissenschaft und Praxis sowie auf europäischen Rechtsentwicklungen. Ziel ist eine modernisierte und klarer strukturierte Rechtsgrundlage für Auslieferungen und sonstige Formen der Rechtshilfe.
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Rechte von Betroffenen in Auslieferungsverfahren und anderen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe. Vorgesehen ist unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung sowie erweiterte Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung. Betroffene sollen zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine erneute Entscheidung oder die Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können.
Darüber hinaus sollen die rechtlichen Strukturen für die Praxis klarer gefasst werden, insbesondere mit Blick auf Unterschiede zwischen EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Organisationen. Neu sind zudem ausdrückliche Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe, etwa bei Fahndungsmaßnahmen, sowie eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen wie Sondertribunalen.
Die Reform setzt außerdem europäische Vorgaben und Rechtsprechung um. Künftig sollen ausschließlich Gerichte über Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden. Der Gesetzentwurf wird nun an Bundesrat und Bundestag zur weiteren Beratung übermittelt.





