OVG Schleswig bestätigt Abrissverfügung für Haus Seeblick am Brodtener Steilufer

Schleswig, 3. März 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht hat die Abrissverfügung für das „Haus Seeblick“ am Brodtener Steilufer in Lübeck bestätigt. Mit Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 1 MB 2/26) wies der 1. Senat die Beschwerde des Eigentümers gegen einen vorausgegangenen Eilbeschluss zurück. Bereits am 23. Februar 2026 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 8 B 7/26) den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

OVG sieht konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit

Nach Auffassung des Senats ist die Abrissverfügung der Hansestadt Lübeck vom 30. September 2025 rechtmäßig. Angesichts des nur noch sehr geringen Abstands des Gebäudes zur Abbruchkante sowie der fortschreitend nachlassenden Bodenfestigkeit bestehe eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit. Ein spontaner Abbruch könne nicht ausgeschlossen werden, sodass der vollständige Rückbau zur Gefahrenabwehr erforderlich sei.

Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit sah das Gericht nicht. Dies gelte auch im Hinblick auf die vom Eigentümer angeführte Möglichkeit eines Teilabrisses. Es sei grundsätzlich Sache des Bauherrn, einen rechtlich zulässigen Rückbau konkret anzubieten; ein entsprechendes Konzept sei im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt worden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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