
Frankfurt am Main, 31. Oktober 2025 (JPD) – Ein Handy-Verkäufer haftet nicht für die Servicebedingungen eines Mobilfunkanbieters, wenn dieser nur den Abschluss eines Mobilfunkvertrags vermittelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit Urteil vom 9. Oktober 2025, dass der Händler nicht Verwender der Bedingungen des Mobilfunkunternehmens ist und Verbraucherrechte allein gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen müssen. Grundlage des Verfahrens war ein sogenanntes Tarif-Bundle, bei dem Kunden beim Kauf eines Smartphones zugleich einen Mobilfunkvertrag abschließen können.
Handy-Verkäufer nicht verantwortlich für Mobilfunkbedingungen
Die Beklagte hatte auf ihrer Webseite Smartphones im Rahmen eines Tarif-Bundles angeboten. Kunden konnten dabei gleichzeitig ein Angebot für einen Mobilfunkvertrag abgeben. Vor Abschluss der Verträge war das Anklicken eines Opt-In-Feldes für die Servicebedingungen des Mobilfunkanbieters erforderlich. Diese sahen unter anderem vor, dass die Vertragslaufzeit und Grundgebühr mit Annahme durch den Netzbetreiber beginnen, unabhängig von Lieferung der SIM-Karte oder des Geräts.
Der Kläger beanstandete die Klauseln als benachteiligend, weil die Grundgebühr auch ohne Bereitstellung von SIM-Karte oder Smartphone anfalle. Sowohl das Landgericht als auch das OLG wiesen die Klage ab. Das OLG stellte klar, dass die Beklagte die Bedingungen nicht selbst aufgestellt habe und auch nicht als Vertreterin des Netzbetreibers auftritt.
Keine Unterlassungsansprüche gegen den Händler
Nach Ansicht des 6. Zivilsenats gelten die Servicebedingungen ausschließlich zwischen Verbraucher und Mobilfunkanbieter. Die Beklagte reguliert mit ihrem Vertrag über das Smartphone lediglich den Kauf des Geräts. Die Klauseln informieren lediglich über bestehende Vertragsmodalitäten und unterliegen daher nicht der Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Etwaige Verzögerungen bei Lieferung oder daraus resultierende Ansprüche betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Kunde und Mobilfunkunternehmen.
Das Urteil ist rechtskräftig.