Berlin, 30. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat dem Verband der Automobilindustrie (VDA) signalisiert, dass die geplante Informationsbörse für Halbleiter-Restbestände kartellrechtlich unbedenklich ist. Die Börse soll der europäischen Autoindustrie ermöglichen, Restbestände an Halbleitern effizient anzubieten und nachzufragen, um Produktionsengpässe bei Fahrzeugkomponenten zu reduzieren. Die Behörde betont, dass die konkrete Ausgestaltung des Projekts Wettbewerbsbeschränkungen vermeidet.


Informationsbörse für Halbleiter: Bundeskartellamt gibt grünes Licht

Die geplante Plattform richtet sich an Automobilhersteller und Zulieferer und reagiert auf die voraussichtliche Knappheit von Halbleitern, insbesondere solcher des Herstellers Nexperia. Angebote werden anonym und ohne Preisangaben veröffentlicht, Interessenbekundungen werden direkt an den Anbieter weitergeleitet. Die anschließenden Verhandlungen erfolgen außerhalb der Börse, um wettbewerbswidrige Absprachen zu verhindern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte: „Die Informationsbörse kann die Verteilung vorhandener Halbleiterbestände verbessern und Produktionseinschränkungen verzögern. Damit profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Endverbraucher.“ Der Betrieb der Plattform ist auf maximal sechs Monate befristet und wird von einer neutralen Stelle überwacht.

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