
Berlin, 11. September 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei fehlerhaften Produkten deutlich stärkt. Künftig sollen auch Schäden durch fehlerhafte Software, einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI), unter die Produkthaftung fallen. Ziel ist es, Schadensersatzansprüche leichter durchsetzbar zu machen und den Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie gerecht zu werden.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das BMJV auf die zunehmende Digitalisierung und die komplexen Wertschöpfungsketten moderner Produkte. Software, insbesondere KI-Systeme, soll künftig generell in die Produkthaftung einbezogen werden, während Open-Source-Software außerhalb geschäftlicher Tätigkeiten weiterhin ausgenommen bleibt. Auch Produkte, die im Rahmen der Kreislaufwirtschaft wesentlich verändert werden, sollen vom umgestaltenden Hersteller haftungsrechtlich abgedeckt sein.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf die Haftung in globalen Wertschöpfungsketten: Neben Herstellern außerhalb der EU sollen unter bestimmten Voraussetzungen Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Online-Plattformen für Schäden haften, wenn Verbraucher davon ausgehen dürfen, dass sie das Produkt bereitstellen. Zudem sollen Beweiserleichterungen für geschädigte Personen die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, ohne dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gefährdet werden.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: „Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen. Mit der Ausweitung der Produkthaftung und verbesserten Durchsetzungsmöglichkeiten stärken wir den Verbraucherschutz und schaffen Rechtssicherheit für Unternehmen, die sichere Produkte anbieten.“
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände übermittelt und ist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 10. Oktober 2025 Stellung nehmen; die Stellungnahmen werden anschließend veröffentlicht. Die Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht ist bis zum 9. Dezember 2026 vorgesehen.