Karlsruhe, 5. September 2025 (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als unzulässig verworfen. Die 1. Kammer des Zweiten Senats nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, die WHO erhalte durch die Änderungen legislative und exekutive Gewalt, was einer Aufhebung staatlicher Souveränität gleichkomme.

Die Richter stellten klar, dass ein Entwurf für ein Zustimmungsgesetz kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sei. Ein Gesetz könne erst nach seiner Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat angegriffen werden. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde war das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Zudem genügten die vorgebrachten Rügen nicht den verfassungsrechtlichen Substantiierungsanforderungen. Weder sei eine konkrete Verletzung der Verfassungsidentität dargelegt noch erkennbar, dass eine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten drohe.

Die Hintergründe der Beschwerde reichen zurück bis Ende 2021, als die WHO-Mitgliedstaaten die Überarbeitung der Gesundheitsvorschriften beschlossen, um die Pandemieprävention und den internationalen Gesundheitsschutz zu verbessern. Im Juni 2024 nahm die Weltgesundheitsversammlung entsprechende Änderungsvorschläge an, die am 19. September 2025 in Kraft treten sollen. Die Bundesregierung brachte im August 2025 einen Entwurf für ein Zustimmungsgesetz in den Bundesrat ein. Zahlreiche nahezu identische Verfassungsbeschwerden sind derzeit noch anhängig.

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