Sabine Schudoma ist nach sieben Jahren als Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zum 31. Juli 2025 aus dem Amt ausgeschieden. Ihre Nachfolge tritt Jes Albert Möller an, der zuvor unter anderem Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg war.

    Sabine Schudoma scheidet mit Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Amt der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus. Die 66-Jährige hatte das Gericht seit August 2017 geleitet. Mit ihrer fachlichen Kompetenz, ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem unermüdlichen Engagement hat sie die Sozialgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg maßgeblich geprägt.

    Dazu erklärt die Justizsenatorin, Dr. Felor Badenberg: „Mit Sabine Schudoma verabschieden wir eine herausragende Richterpersönlichkeit, die ihre Laufbahn 1989 am Sozialgericht Berlin begann und sie nun, 35 Jahre später, in der Sozialgerichtsbarkeit beschließt. Ihre juristische Klarheit, Verlässlichkeit und Haltung haben die Sozialgerichtsbarkeit über zwei Jahrzehnte geprägt. Als Präsidentin des Landessozialgerichts und des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin hat sie nicht nur Recht gesprochen, sondern mit Augenmaß, Verantwortungsbewusstsein und großem persönlichem Einsatz die Justiz mitgestaltet. Für ihren langjährigen Dienst danke ich ihr von Herzen und wünsche ihr für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute.“

    Der Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, erklärt: „Mit dem Eintritt von Frau Sabine Schudoma in den Ruhestand endet eine beeindruckende richterliche Laufbahn, die über Jahrzehnte hinweg die Justiz Berlins und Brandenburgs entscheidend mitgeprägt hat. In einer Zeit wachsender Anforderungen an die Sozialgerichtsbarkeit hat sie ihren Beitrag zur Modernisierung geleistet, die Digitalisierung entscheidend vorangebracht und den Dialog mit der Richterschaft sowie der Justizverwaltung stets konstruktiv gestaltet. Zuletzt hat sie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über viele Jahre mit hoher Energie, großer Fachkompetenz, organisatorischem Geschick und menschlicher Zugewandtheit geführt. Ihr Wirken hat sich als Glücksfall für die Sozialgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg erwiesen.“

    Sabine Schudoma wurde 1959 in Berlin geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie von 1977 bis 1980 eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Zum Sommersemester 1981 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin auf. Nach Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens (1986 bzw. 1989), begann sie im November 1989 ihre Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Berlin. In den Jahren 1992 und 1993 war Schudoma an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet. Anschließend kehrte sie wieder an das Sozialgericht Berlin zurück. 1997 wurde sie zur Richterin am damals noch bestehenden Landessozialgericht Berlin ernannt. Ab März 2001 war Schudoma Vizepräsidentin, ab Mai 2004 sodann Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, das sie über 13 Jahre leitete. Am 4. August 2017 trat sie das Amt der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an. Parallel dazu war sie von 2012 bis 2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Sabine Schudoma ist verheiratet und hat zwei Kinder.

    Jes Albert Möller, neuer Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

    Jes Albert Möller ist heute von der Justizstaatssekretärin, Susanne Hoffmann, sowie dem Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, zum Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt worden. Der 63-Jährige tritt damit die Nachfolge von Sabine Schudoma an, die das Amt der Präsidentin seit 2017 innehatte.

    Der Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, gibt an: „Jes Möller verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, als Präsident des Sozialgerichts Neuruppin und zuletzt als Vizepräsident des Landessozialgerichts über eine außergewöhnlich vielfältige Leitungs- und Verwaltungserfahrung. Seine Biografie zeugt von gesellschaftlichem Verantwortungsbewusstsein und demokratischer Standfestigkeit. Er ist für das Amt des Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestens geeignet, das Gericht wie auch die Sozialgerichtsbarkeit werden bei ihm in besten Händen sein.“

    Die Justizsenatorin, Dr. Felor Badenberg, erklärt: „Jes Möller bringt nicht nur herausragende juristische Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit mit, sondern auch ein feines Gespür für die gesellschaftliche Verantwortung von Rechtsprechung. Sein breit gefächerter beruflicher Weg zeugt von fachlicher Tiefe, sozialer Sensibilität und einem klaren Kompass. Ich bin überzeugt, dass er das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Weitsicht, Integrität und menschlicher Haltung führen wird.“

    Jes Albert Möller wurde 1961 in Greifswald geboren und legte 1981 in Werder (Havel) das Abitur ab. Nach einem Theologiestudium in Berlin von 1986 bis 1989 war er 1990 Abgeordneter der frei gewählten Volkskammer der DDR. Im selben Jahr nahm er ein Jurastudium an der Freien Universität Berlin auf, das er 1995 mit der ersten juristischen Staatsprüfung und 1997 mit der zweiten Staatsprüfung abschloss. Im Jahr 1998 trat Jes Albert Möller in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein und war zunächst am Verwaltungsgericht Potsdam tätig. Von Ende 2001 bis Mitte 2004 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg abgeordnet. Im Anschluss kehrte er an das Verwaltungsgericht Potsdam zurück, bevor er Anfang 2006 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ernannt wurde. Von November 2010 bis August 2019 war er Direktor des Sozialgerichts Neuruppin. Seit Ende August 2019 ist er Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Parallel dazu gehörte Herr Möller von Januar 2009 bis Januar 2019 dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg an, ab August 2012 als dessen Präsident. Mit Wirkung zum 1. November 2022 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt.

    Hintergrund:

    Seit Juli 2005 nimmt das Landessozialgericht in Potsdam die Funktion des gemeinsamen Obergerichts der Länder Berlin und Brandenburg wahr.

    Es ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Sozialgerichte erster Instanz, in Berlin sowie in Brandenburg an den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.

    LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025

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