Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen 26-jährigen aus Paderborn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung des IS erhoben. Der Mann soll Bombenbauanleitungen beschafft, Geld an IS-Strukturen überwiesen und eine Ausreise nach Syrien vorbereitet haben.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 6. Juni 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen aus Paderborn erhoben. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) wirft dem Beschuldigten unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“) vor.

    Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Januar 2024 über einen Telegram-Chat gezielt um Anleitungen zur Herstellung einer Bombe gebeten zu haben, die geeignet sei, Fahrzeuge zu zerstören und Menschen zu töten. Im weiteren Verlauf soll er im Februar 2024 vier einschlägige Anleitungen zu chemischen Explosionen, Kernwaffen, Zündmechanismen und Elektroschockern erhalten haben. Zudem habe er im Februar 2024 über den Finanzdienstleister Western Union 200 Euro an einen sogenannten IS-Finanzagenten in die Türkei überwiesen, um damit weibliche IS-Mitglieder und deren Kinder im syrischen Lager „Al Hol“ finanziell zu unterstützen. Eine weitere Zahlung in Höhe von 100 US-Dollar sei im Juni 2024 über das Hawala-System an eine verwitwete IS-Anhängerin im Lager „Atmah“ erfolgt.

    Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Mai und Juni 2024 Dokumente mit Anleitungen zur Herstellung von Rizin, Sprengvorrichtungen sowie zur Durchführung von Anschlägen auf seinem Mobiltelefon gespeichert und an eigene Accounts weitergeleitet haben. Im Oktober 2024 habe er sich schließlich zum Flughafen Hannover begeben, mit dem Ziel, über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen.

    Die zur Last gelegten Taten sind teils mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bedroht. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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