Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg haben Einsatzkräfte der Soko Mantacore unter Beteiligung von Hamburger Spezialeinheiten am 17.06.2025 einen 20-jährigen Deutsch-Iraner verhaftet und seine in Hamburg gelegene Wohnanschrift durchsucht. Die Maßnahmen erfolgten anlässlich eines komplexen, mit internationalen Bezügen geführten Cybergrooming-Verfahrens der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Alter von 16 bis 19 Jahren mehr als 120 Straftaten, insbesondere solche, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung richten, über das Internet zum Nachteil von insgesamt acht kindlichen bzw. jugendlichen Geschädigten begangen zu haben. Zwischen 2021 und 2023 soll er als relevantes Mitglied einer weltweit agierenden Internetcommunity namens „764“ besonders vulnerable Geschädigte in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit für strafrelevante Zwecke, so u.a. für die Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen, auszunutzen.

Um den Ansinnen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten nachzukommen, verletzten sich die Geschädigten in Livechats unter den Augen der Community massiv selbst, übten sexuelle Handlungen an sich aus und fügten sich stark blutende sog. Cutsigns am eigenen Körper zu. Hiervon soll der Beschuldigte Aufzeichnungen gefertigt haben, um den Geschädigten anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen, sollten diese sich nicht noch massivere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen.

In einem Fall soll der Beschuldigte über eine kindliche Geschädigte auf einen psychisch labilen 13-jährigen Jungen dergestalt eingewirkt haben, dass dieser sich aufforderungsgemäß erhängte und seinen „Suizid“ hierbei live im Internet streamte. Dadurch besteht der dringende Verdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft. In weiteren Situationen soll es beim fremdgesteuerten Versuch eines „Suizids“ geblieben sein.

Der Polizeipräsident, der Generalstaatsanwalt und der Leiter des Landeskriminalamts haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz nähere Einzelheiten bekanntgegeben.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

GenStA Hamburg, 18.06.2025

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