
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet.“
Das Kompetenzzentrum hat zum 1. Februar 2025 die Arbeit aufgenommen und besteht aus vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unter der Leitung der erfahrenen Oberstaatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl. Das Zentrum dient als zentrale Stelle zum Sammeln, Koordinieren und Weitergeben von Spezialwissen im Steuerstrafrecht. Zudem steht es als Ansprechpartner für Fachfragen allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten innerhalb des Bezirks der Generalstaatsanwaltschaft München zur Verfügung. Fortbildungsveranstaltungen im Steuerstrafrecht und die Vernetzung mit anderen Behörden, insbesondere mit den bayerischen Staatsanwaltschaften, aber auch mit außerbayerischen Staatsanwaltschaften sowie Bußgeld- und Strafsachenstellen und Steuerfahndungsstellen, werden folgen.
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle: „Die Schaffung des Kompetenzzentrums führt zu einer Bündelung von Spezialwissen im Steuerstrafrecht. Neben der Unterstützung in komplexen Einzelfragen bietet das Kompetenzzentrum durch fachliche Aus- und Fortbildung sowie als Plattform für den Erfahrungsaustausch die Möglichkeit, steuerstrafrechtliches Wissen bei den Staatsanwaltschaften flächendeckend auf hohem Niveau zu halten. Dies trägt im Ganzen zu einer effektiven Verfolgung von Steuerstraftaten bei.“
Im Fokus des neuen Kompetenzzentrums Steuerstrafrecht stehen insbesondere:
· Gewerbesteueroasen: Die Gewerbesteuer fällt dort an, wo eine Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Im Münchner Umland locken – wie im Umfeld vieler Großstädte – mehrere Gemeinden mit Hebesätzen, die teilweise nur halb so hoch liegen wie in München. Minister Eisenreich: „Ein Firmensitz ist für ein paar hundert Euro inklusive Telefon- und Postservice per Mausklick bestellbar. Die Ermittlungen, ob es sich nur um einen Scheinsitz handelt, gestalten sich jedoch schwierig und können Jahre dauern. Deshalb müssen Briefkasten-Firmen verstärkt in den Blick genommen werden.“
· Cum-Ex-Geschäfte, Cum-Cum-Geschäfte und mögliche Nachfolgemodelle: Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals, bei denen Kapitalertragsteuern nur einmal gezahlt, aber mehrfach zurückerstattet werden. Bei Cum-Cum-Geschäften handelt es sich um illegale Steuervorteile für die Inhaber deutscher Aktien im Ausland. Allein durch Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Betrugssysteme wurde der Staat in Deutschland laut Schätzungen von Steuerexperten um einen zweistelligen Milliardenbetrag betrogen. Eisenreich: „DasKompetenzzentrum Steuerstrafrecht wird auch mögliche Nachfolgekonstruktionen im Blick behalten. Bei der Staatsanwaltschaft München I gab es bereits zuvor eine Abteilung, die schwerpunktmäßig Steuerstrafsachen bearbeitet hat und in der nun das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht angesiedelt ist.“
Hintergrund:
Bayern hat in den vergangenen Jahren seine Strukturen im Bereich Wirtschaftskriminalität mehrfach verstärkt.Eisenreich: „Neben acht Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen haben wir schlagkräftige Zentralstellen geschaffen im Bereich der Wirtschaftskriminalität.“
Dazu zählen
· die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Sie ermittelt in allen Bereichen der Cyberkriminalität.
· die Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung Bayern (ZGV) bei der Generalstaatsanwaltschaft München, die die Staatsanwaltschaften in sämtlichen Angelegenheiten der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung unterstützt. Die ZGV ist auch für Geldwäsche zuständig und ermittelt seit 1. April 2025 in Geldwäscheverfahren von besonderer Bedeutung, zunächst begrenzt auf den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München.
· die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Sie führt bayernweit alle Ermittlungsverfahren wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heil- und Gesundheitsberufe durch.
StMJ, 14.05.2025