
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag (21/150) eingebracht, wonach in der laufenden 21. Wahlperiode des Bundestages 24 ständige Ausschüsse eingesetzt werden sollen. Über den Antrag stimmt der Bundestag am Donnerstag nach 15-minütiger Aussprache ab.
Eingesetzt werden sollen folgende Ausschüsse: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (14 Mitglieder), Petitionsausschuss (26), Auswärtiger Ausschuss (42), Innenausschuss (42), Ausschuss für Sport und Ehrenamt (14), Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (38), Finanzausschuss (42), Haushaltsausschuss (42), Ausschuss für Wirtschaft und Energie (42), Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (30), Ausschuss für Arbeit und Soziales (42), Verteidigungsausschuss (38), Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (38), Ausschuss für Gesundheit (38), Verkehrsausschuss (30), Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (38), Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (14), Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (30), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18), Ausschuss für Tourismus (14), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (34), Ausschuss für Kultur und Medien (18), Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (30), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (30).
HiB Nr. 155, 14.05.2025