Sexismus und Machtmissbrauch: Landesarbeitsgericht Köln spricht Arbeitnehmerin hohe Abfindung zu
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bestätigt und eine Abfindung von 68.153,80 Euro festgesetzt. Die Klägerin hatte unter anderem wegen sexistischen und willkürlichen Äußerungen sowie Machtmissbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, was die außergewöhnlich hohe Abfindung rechtfertigte.