NRW-Verfassungsschutz muss Auskunftsverfahren zu MLPD-Vertreterinnen wiederholen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Auskunftsansprüche zweier Vertreterinnen der MLPD zu den über sie gespeicherten Daten erneut bearbeiten und neue Bescheide erlassen muss. Grund dafür waren erhebliche Mängel bei der Datenrecherche und Widersprüche in den behördlichen Erklärungen, die eine gerichtliche Überprüfung verhinderten. Die beantragte Akteneinsicht…