Auslieferung nach Griechenland zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist zulässig
Der Auslieferung des unerlaubt nach Deutschland eingereisten Afghanen, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, stehe insbesondere nicht ein derzeit angenommenes und befristetes Abschiebeverbot nach Afghanistan aus humanitären Gründen entgegen.