Beschwerden von Minderheitsaktionären gegen den Planbestätigungsbeschluss im Restrukturierungsverfahren der Leoni AG bleiben erfolglos
Das Landgericht Nürnberg-Fürth als Beschwerdegericht hat mit Entscheidung vom 17. Juli 2023 die Beschwerden von Gläubigern gegen den Restrukturierungsplan-Bestätigungsbeschluss des Amtsgericht Nürnberg (Restrukturierungsgericht) als unzulässig verworfen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde abgelehnt. Damit ist das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21. Juni 2023 rechtskräftig. Das Beschwerdegericht…