Elektronische Aktenführung im Bundesverwaltungsgericht
Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO müssen sämtliche Gerichtsakten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist bestrebt, diese gesetzliche Vorgabe bereits zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Ab dem 1. September 2022 werden im Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage von § 2 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in…