OVG Rheinland-Pfalz: Eilantrag zum Bürgerbegehren „Rettet das Freibad Wittlich“ erfolglos
Der Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Freibad Wittlich“, den Bürgermeister der Stadt Wittlich im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es zu unterlassen, das Wittlicher Freibad abzureißen oder anderweitige endgültige Maßnahmen zu treffen, durch die das Wittlicher Freibad in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht mehr genutzt werden kann, bleibt…