TV-Produktion: Kartellamt sieht keine Wettbewerbsbedenken bei Banijay-All3Media-Joint-Venture

Foto: Bundeskartellamt

Bonn, 2. Juni 2026 (JPD) Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Medienproduzenten Banijay Group und All3Media freigegeben. Nach Einschätzung der Behörde sind durch den Zusammenschluss keine erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen auf dem deutschen Markt für die Produktion audiovisueller Inhalte zu erwarten.

Wie das Bundeskartellamt mitteilte, entsteht durch das Vorhaben zwar der volumenmäßig größte Produzent von allgemeinem TV-Content für Drittanbieter in Deutschland. Insbesondere im Bereich von Show- und Reality-Formaten werde das Gemeinschaftsunternehmen eine starke Marktposition einnehmen. Dem stünden jedoch wenige, zugleich sehr nachfragestarke Sendergruppen gegenüber, die zudem über eigene Produktionskapazitäten verfügen.

Starke Sendergruppen als Gegengewicht

Nach den Feststellungen der Behörde ergänzen sich die Geschäftsprofile der beiden Unternehmen weitgehend. Während Banijay vor allem bei Produktionen für die Hauptsendezeit stark vertreten ist, konzentriert sich All3Media stärker auf Formate für Vorabend- und Tagesprogramme.

Als wesentlichen Wettbewerbsfaktor wertete das Bundeskartellamt die Marktmacht der großen Sendergruppen. Sowohl die  RTL Group als auch  ProSiebenSat.1 Media SE sowie die ARD und das ZDF könnten zahlreiche Formate über eigene Tochtergesellschaften selbst produzieren. Dadurch bleibe die Verhandlungsmacht der Nachfrageseite hoch.

Zahlreiche Wettbewerber im Produktionsmarkt

Darüber hinaus verwies die Behörde auf weitere unabhängige Produktionsunternehmen, die im deutschen Markt tätig sind. Dazu zählen unter anderem ITV Studios, Seapoint Productions, Warner Bros. ITVP Germany, Leonine Studios und Constantin Entertainment.

Das Bundeskartellamt konnte das Vorhaben daher bereits in der ersten Prüfungsphase freigeben. Grundlage der Entscheidung waren frühere Verfahren im TV-Produktionsmarkt, aktuelle Marktdaten sowie ergänzende Befragungen von Marktteilnehmern und Branchenexperten. Das Gemeinschaftsunternehmen wurde zudem bereits in Österreich freigegeben; in weiteren Staaten laufen entsprechende Verfahren oder Anmeldungen.

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