Die Inflation geht weiter zurück. Es wird jedoch nach wie vor erwartet, dass sie zu lange zu hoch
bleiben wird. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen
Ziel von 2 % zu sorgen. Um den Fortschritt in Richtung dieses Ziels zu verstärken, hat der EZB-Rat
heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.

Die heutige Zinserhöhung spiegelt die Beurteilung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat vor
dem Hintergrund der verfügbaren Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde
liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission wider. Den von Fachleuten der
EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom September
zufolge dürfte die durchschnittliche Inflation 2023 bei 5,6 %, 2024 bei 3,2 % und 2025 bei 2,1 %
liegen. Dies stellt für 2023 und 2024 eine Korrektur nach oben und für 2025 eine Korrektur nach unten
dar. Die Aufwärtskorrektur für 2023 und 2024 spiegelt in erster Linie ein höheres Niveau der
Energiepreise wider. Der zugrunde liegende Preisdruck bleibt hoch, obgleich bei den meisten
Indikatoren eine Abschwächung eingesetzt hat. Die Fachleute der EZB haben die projizierte
Entwicklung der durchschnittlichen Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel geringfügig nach unten
korrigiert: auf 5,1 % für 2023, 2,9 % für 2024 und 2,2 % für 2025. Die bisherigen Zinserhöhungen des
EZB-Rats zeigen weiterhin eine starke Wirkung. Die Finanzierungsbedingungen haben sich weiter
verschärft und dämpfen zunehmend die Nachfrage. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Rückführung
der Inflation zum Zielwert. Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen dieser geldpolitischen Straffung
auf die Binnennachfrage und der Abschwächung des internationalen Handels haben die Fachleute der
EZB ihre Projektionen zum Wirtschaftswachstum erheblich gesenkt. Sie erwarten für die Wirtschaft
des Euroraums nun ein Wachstum von 0,7 % für 2023, 1,0 % für 2024 und 1,5 % für 2025.

Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass die EZB-Leitzinsen
ein Niveau erreicht haben, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen
Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird. Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die EZB-Leitzinsen so lange wie erforderlich auf
ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe
und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz
verfolgen. Die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats werden vor allem auf seiner Beurteilung der
Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der
zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren.

EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.
Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für
die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf
4,50 %, 4,75 % bzw. 4,00 % erhöht.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das
Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.

Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP)
angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen
Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige
Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des
angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio
des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen
Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte
Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

(c) EZB, 14.09.2023

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