
Bonn, 11. Juni 2026 (JPD) Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 36 Filialstandorten der tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG durch die Tante Enso Süd-West GmbH & Co. KG freigegeben. Nach Angaben der Behörde bestehen keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Erwerberin verfüge bislang nur über eine vergleichsweise geringe Marktstellung im Lebensmitteleinzelhandel und sei vor allem in ländlichen Regionen aktiv. Weder der Umfang der Transaktion noch die Marktposition von Tante Enso führten zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Die Übernahme könne zudem zur Sicherung der Nahversorgung in den betroffenen Regionen beitragen.
Geringe Überschneidungen im Filialnetz
Die zur Tante Enso-Gruppe mit Sitz in Bremen gehörende Erwerberin betreibt derzeit knapp 90 überwiegend kleinflächige Lebensmittelmärkte im ländlichen Raum. Das Unternehmen setzt auf ein hybrides Konzept aus betreuten Verkaufszeiten und autonomen Smart Stores mit Kundenkartenzugang und Selbstbedienungskassen. Die Gruppe erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von rund 40 Millionen Euro.
Die übernommenen 36 tegut-Standorte erwirtschafteten 2025 zusammen rund 60 Millionen Euro und standen damit für etwa fünf Prozent des Gesamtumsatzes von tegut. Die Filialen befinden sich überwiegend in ländlichen Regionen Hessens, Thüringens und Nordbayerns.
Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes kommt es durch die Transaktion nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Ausschlaggebend hierfür seien insbesondere die nur geringfügigen Überschneidungen zwischen dem bestehenden Filialnetz von Tante Enso und den übernommenen Standorten.
Die tegut-Gruppe gehört seit 2013 zur Genossenschaft Migros Zürich. Diese hatte im März 2026 ihren Rückzug aus dem deutschen Markt und die vollständige Veräußerung von tegut angekündigt. Weitere geplante Übernahmen von Unternehmensteilen durch den EDEKA-Verbund sowie die REWE-Gruppe werden derzeit vom Bundeskartellamt in Hauptprüfverfahren untersucht. Dabei prüft die Behörde die Auswirkungen auf den Lebensmitteleinzelhandel und die Beschaffungsmärkte.


