
Berlin, 02.10.2026 (JPD) – Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften sollen schneller und flexibler werden. Das Bundesjustizministerium hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, nach dem die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz künftig auf einen Schlichtungsvorschlag verzichten kann, wenn eine Airline im Verfahren nicht reagiert.
Bislang muss die Schlichtungsstelle auch dann einen Vorschlag ausarbeiten, wenn sich das betroffene Luftfahrtunternehmen nicht äußert. Nach dem Entwurf soll sie künftig nach pflichtgemäßem Ermessen darauf verzichten können, wenn deshalb eine Einigung unwahrscheinlich erscheint. Die frei werdenden Kapazitäten sollen für Verfahren genutzt werden, bei denen größere Chancen auf eine außergerichtliche Einigung bestehen.
Hintergrund ist die gestiegene Zahl der Schlichtungsverfahren. Beim Bundesamt für Justiz hat sich die Zahl der Anträge nach Angaben des Ministeriums seit 2015 mehr als verdreifacht. Für Reisende ist die außergerichtliche Schlichtung grundsätzlich kostenlos.
Finanziell soll sich eine fehlende Mitwirkung für Fluggesellschaften nicht lohnen. Auch wenn wegen ihrer fehlenden Reaktion kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird, soll die volle Verfahrensgebühr anfallen. Eine entsprechende Änderung des Gebührenrechts ist in einem parallel veröffentlichten Gesetzentwurf vorgesehen.
Die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz ist für Luftfahrtunternehmen zuständig, die keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angeschlossen sind. Viele in Deutschland tätige Airlines gehören dagegen der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr an.
Der Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Stellungnahmen sind bis zum 30. Oktober 2026 möglich.





