Bundesregierung will Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich absichern

Berlin, 22. Juli 2026 (JPD). Die Bundesregierung will die Unterstützung von Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge dauerhaft gesetzlich absichern. Das Bundeskabinett beschloss dazu auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums den Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes.

Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland. Er vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen und vertritt die Anliegen der Betroffenen gegenüber der Politik.

Das Amt war 2018 durch einen Kabinettsbeschluss beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet worden. Eine eigenständige gesetzliche Grundlage besteht bislang nicht.

Aufgaben und Kreis der Betroffenen werden festgelegt

Der Gesetzentwurf bestimmt erstmals ausdrücklich die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der erfassten Betroffenen. Dabei sollen Erfahrungen aus den Anschlägen der vergangenen Jahre berücksichtigt und Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden.

Zudem soll der Datenaustausch zwischen den an der Betreuung und Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen verbessert werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete den Beauftragten als zentrale Anlaufstelle nach einem Anschlag. Die gesetzliche Verankerung solle dessen Lotsenfunktion und die langfristige Unterstützung der Betroffenen sichern.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.

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