Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht 2024 vorgelegt und dabei sowohl positive Entwicklungen als auch anhaltende Missstände in Einrichtungen des Freiheitsentzugs festgestellt. Der Bericht hebt besonders die psychiatrische Versorgung im Justizvollzug, Polizeieinsätze und Abschiebungen als Schwerpunkte hervor.

    Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat heute ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Sie hat diesen im Rahmen eines Empfangs in der Sächsischen Landesvertretung an Bund und Länder übergeben.

    Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt:

    „Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter überprüft, ob der Staat die elementaren Gebote der Achtung der Rechte und der menschenwürdigen Unterbringung von Personen im Freiheitsentzug einhält. Sie nimmt damit eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt die Arbeit der Nationalen Stelle seit ihrer Gründung. Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir als Bund dafür, dass der Nationalen Stelle auch künftig ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Nur so kann sie ihre wichtigen Aufgaben zum Schutz essenzieller Menschenrechte auch weiterhin effektiv wahrnehmen. Ich danke den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nationalen Stelle sehr herzlich für ihren engagierten Einsatz.“

    Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist ein unabhängiges Gremium, das die Situation in freiheitsentziehenden Einrichtungen überwacht. Sie berichtet jährlich der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Parlamenten der Bundesländer über ihre Tätigkeit.

    Die Nationale Stelle hat im Jahr 2024 insgesamt 49 Einrichtungen besucht: 20 Einrichtungen des Justizvollzugs, sechs Forensische Psychiatrien, zwei Abschiebungshafteinrichtungen, 14 Polizeidienststellen der Bundes- und Landespolizei, vier Grenzkontrollen (davon zwei stationär), zwei Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Kinder und Jugendhilfe sowie eine Vollzugseinrichtung der Bundeswehr. Darüber hinaus wurden vier Abschiebungsmaßnahmen begleitet. Im Rahmen ihrer Besuche hat die Nationale Stelle Beispiele guter Praxis vorgefunden. Sie hat aber auch problematische Situationen festgestellt, die zum Teil bereits länger bestehen.

    Im aktuellen Berichtszeitraum hat die Nationale Stelle den Schwerpunkt auf drei zentrale Themenfelder gelegt: die psychiatrische Versorgung im Justizvollzug, die Beobachtung von Polizeieinsätzen (insbesondere im Kontext der Fußball Europameisterschaft der Männer) und die Begleitung von Abschiebungen. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Besuche und die entsprechenden Stellungnahmen sind unter www.nationale-stelle.de abrufbar.

    Die von der Nationalen Stelle ausgesprochenen Empfehlungen und erarbeiteten Standards sind eine wichtige Orientierung für die Praxis, aber auch für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Die Empfehlungen und Standards sind ebenfalls auf der Website der Nationalen Stelle veröffentlicht.

    Hintergrund:

    Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in der Folge der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet worden. Dieses Protokoll verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, eine solche nationale Stelle einzurichten. Sie hat die Aufgabe, regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

    Die Nationale Stelle besteht aus zwei Komponenten: Die Bundesstelle ist für alle Einrichtungen des Bundes, d. h. Hafteinrichtungen bei der Bundespolizei, der Bundeswehr und dem Zoll, Transitzonen internationaler Flughäfen sowie die Begleitung von Rückführungsflügen zuständig. In den Zuständigkeitsbereich der Länderkommission fallen die Einrichtungen der Länder: Justizvollzugsanstalten, Jugendstraf- und Arrestanstalten, Polizeidienststellen, Psychiatrien, Abschiebungshaftanstalten, gerichtliche Vorführzellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheime.

    BMJV, 10.07.2025

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