Die 24. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Frankfurt hat nach teilweiser Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 25. Mai 2022 und Eröffnung des Hauptverfahrens nunmehr den 23. Januar 2023 als Termin zum Beginn der Hauptverhandlung gegen einen unter Korruptionsverdacht stehenden Oberstaatsanwalt bestimmt.

Nach der Anklageschrift wird den Angeschuldigten insbesondere vorgeworfen, gemeinsam mit einer gesondert Verfolgten im Jahr 2005 eine Gesellschaft gegründet zu haben, welche die Beratung von Behörden und sonstigen Leistungsträgern im Zusammenhang mit ärztlichen Abrechnungen und ärztlichen Leistungen sowie die Erstellung entsprechender Gutachten zum Geschäftsgegenstand gehabt habe. Hierbei seien die Angeschuldigten davon ausgegangen, dass der Hauptauftraggeber dieser Gesellschaft die von dem einen Angeschuldigten zuletzt geleitete Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht sein würde, so dass ihnen durch die beabsichtigte Beauftragung der Gesellschaft, an der sie selbst wirtschaftlich beteiligt waren, ein finanzieller Vorteil durch die Zahlungen der hessischen Justiz entstehen würde. In Umsetzung dieses Tatplans sei zur Förderung der Umsätze und Erlöse dieser Gesellschaft in der Folgezeit eine Beauftragung in zahlreichen Ermittlungsverfahren erfolgt, wodurch sich die Angeschuldigten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft hätten.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilungen vom 21. November und 8. Juni 2022

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