
Frankfurt am Main, 8. Juni 2026 (JPD) Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat gegen den Betreiber der Plattform Facebook, Meta, ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Hintergrund sind auf der Plattform veröffentlichte falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten, der dort als Kriegsverbrecher bezeichnet und dessen Klarname sowie Bildnis verbreitet worden waren. Der Betroffene hatte sich im Eilverfahren gegen die Veröffentlichungen gewandt.
Das Gericht untersagte Meta mit Beschluss vom 23. März 2026 die weitere Verbreitung der beanstandeten Inhalte und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an. Der Beschluss wurde Meta am Folgetag zugestellt, blieb jedoch zunächst ohne vollständige Umsetzung. Die betroffenen Inhalte wurden erst Anfang April 2026 gelöscht.
Ordnungsgeld wegen verzögerter Umsetzung gerichtlicher Anordnung
Nach Angaben der Pressekammer dauerte die Nichtbeachtung der Unterlassungs- und Löschungsanordnung insgesamt 15 bis 17 Tage. Dieser Zeitraum wiege im digitalen Kontext besonders schwer, da die Inhalte unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses schwerwiegende Vorwürfe verbreitet hätten. Das Gericht betonte die Pflicht des Unternehmens, gerichtliche Entscheidungen unverzüglich umzusetzen.
Bei der Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigte die Kammer auch interne Abläufe des Unternehmens, die Meta selbst als Verzögerungsursache angeführt hatte. Diese seien jedoch nicht entlastend, sondern eher belastend zu bewerten, da sie strukturelle Organisationsdefizite erkennen ließen. Das Gericht sah darin eine Missachtung der Bedeutung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen.
Der Beschluss vom 28. Mai 2026 (Az. 2-03 O 128/26) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.






