Die Bundesanwaltschaft hat am 14. November2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2022 den marokkanischen Staatsangehörigen Mohamed A. im Raum Köln durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden seine Räumlichkeiten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit Mitte April 2021 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April 2021 und März 2022 sagte Mohamed A. einem marokkanischen Nachrichtendienst zu, in Deutschland lebende Anhänger der sogenannten HIRAK-Bewegung – einer großen marokkanischen Protestbewegung – auszuspähen. Im Gegenzug forderte der Beschuldigte Geld. In der Folgezeit übermittelte er jedenfalls zu einer Person Informationen.

Der Beschuldigte wurde am 14. November 2022 dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 14. November 2022

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